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Impfstoff II

Die EU hat zunächst per Verordnung geregelt, dass Impfstoffe, die auf Basis gentechnisch veränderter Bestandteile hergestellt worden sind, keine gentechnisch veränderten Substanzen sind, und damit auch nicht der strengen Überprüfung für Stoffe unterliegen, die auf Basis gentechnisch veränderter Substanzen gesetzlich gefordert sind.

(Oder: der Stoff A ist gefährlich und muss immer streng kontrolliert werden, der Stoff A ist mit seinem ganzen Gefährdungspotential im neuen B enthalten und ergibt BA, der neue Stoff BA muss nicht kontrolliert werden.

Nun legt die EU mit einer mit neuen Verordnung nach.

Im Zusammenhang mit Sars Cov 2, Covid 19 hergestellte Arzneimittel müssen nicht mehr den bisher verlangten Umweltverträglichkeitsprüfungen unterzogen werden. Sie können sofort ohne weitere Einschränkungen im Test am Menschen erprobt werden.

 

Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14.7.2020:

Damit schneller ein Impfstoff gegen das Coronavirus gefunden werden kann, erleichtert die EU die klinische Prüfung. Die Lockerung betrifft den Einsatz genetisch veränderter Organismen.

Die EU setzt befristet Auflagen aus, um die Entwicklung eines Corona-Impfstoffs zu beschleunigen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten am Dienstagabend mitteilte, werden vom kommenden Samstag an Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden können. Zudem wird klargestellt, dass die Regelung auch gilt, wenn Mitgliedsstaaten den Einsatz von offiziell noch nicht genehmigten Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: „Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“ Ein Impfstoff gegen Covid-19 werde dringend benötigt.

Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation Covid-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von Covid 19 feststellt.

 

Der letzte Abschnitt ist sehr „interessant“, weil hier nur die Rede davon ist, was die WHO „betrachtet“ und was sie „feststellt“.

Von wissenschaftlicher Expertise ist definitiv nicht die Rede. Hier wird nur eine Willenserklärung abgegeben.

 

In diesen Zusammenhang gehört das Problem mit der Rekrutierung von genügend Testpersonen für die Erprobung des Impfstoffes. Zwar zeigt sich, dass sehr viele Bundesbürger sich zur Verfügung stellen.

Frei nach dem Motto: wer als erster geimpft wird, ist als erster gerettet!

Es müssen viele Bewerber zurückgewiesen werden. Das ist Phase 1: der Test am Gesunden.

https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_88212752/impfstoff-von-curevac-viele-freiwillige-melden-sich-fuer-corona-impfstudie.html#utm_source=websuche&utm_medium=t-online-ergebnisse&utm_campaign=link1

 

Schwierig wird es für die Phase 2, den Test am Kranken.

Leider finden sich in Deutschland keine Kranken mehr. Denn man erinnere sich: Testpositiv sein, heisst nicht krank sein.

Die Lösung wird wohl darin bestehen, Probanden zu finden, die sich zunächst mit dem Erreger infizieren lassen. Zeigen sich dann „glücklicherweise“ Krankheitssymptome (gar nicht so einfach: wir erinnern uns, mehr als 80% der Infizierten werden nicht krank), kann Phase 2 abgeschlossen werden. 

Unter anderem startete der Deutschlandfunk dafür Infektions- und Impf-Begeisterte.

https://www.deutschlandfunk.de/freiwillig-infizierte-fuer-corona-studie-sicherstellen-dass.676.de.html?dram:article_id=476288